Was ist bei der AGB-Erstellung zu beachten?

Unternehmen gibt es wie Sand am Meer und somit gibt es auch unzählig viele unterschiedliche Geschäftsideen. Diese können selbstverständlich nicht alle dieselben AGB verwenden.

Vor der AGB-Erstellung stellt sich deshalb als erstes die Frage, um welches Geschäftsmodell es sich handelt und welche geschäftstypischen Abläufe zu beachten sind. Üblicherweise werden branchenspezifische Besonderheiten sowie das individuelle Leistungsspektrum, Art der Produkte und Absatz bei der AGB-Klauselgestaltung berücksichtigt. Ebenfalls relevant für die AGB-Erstellung kann dabei auch sein, ob der Unternehmer gleichzeitig Hersteller/Produzent der betreffenden Waren ist.

Für die Erstellung von AGB müssen sich Unternehmen zudem Gedanken darüber machen, welchen Kundenkreis sie ansprechen wollen, wie die Zahlungsmodalitäten auszusehen haben und ggf. welchen Standesregeln sie unterworfen sind.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen werden deshalb – zumindest von Anwälten – rein unternehmensbezogen und individuell gestaltet, so auch bei AGB24. Damit Sie Ihre AGB für Ihr Unternehmen passend und rechtssicher erstellt bekommen, werden im Vorfeld die jeweils fachbezogenen und/oder firmeninternen Besonderheiten Ihres Unternehmens geklärt sowie die speziellen gesetzlichen Vorgaben nebst Rechtsprechung recherchiert. Dann kann es losgehen mit der AGB-Erstellung und der Gestaltung Ihrer AGB-Klauseln.

AGB24 berät rund um das Thema AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen, erstellt neue AGB oder prüft Ihre bestehenden AGB bzw. AGB-Klauseln, wie beispielsweise:

  • AGB für Online-Shops (allgemein)
  • AGB für die Verkaufsplattform eBay
  • AGB für die Verkaufsplattform Amazon
  • Allgemeine Verkaufsbedinungen (aus Handel, Industrie und Gewerbe)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (auch für Dienstleistungen)

Wollen Sie sich ein Kostenangebot für die Erstellung oder Überprüfung von AGB unterbreiten lassen? Dann nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns auf.