AGB24 berät im Paragrafendschungel des AGB-Rechts

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB bezeichnet, orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen, die in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 305 ff. BGB geregelt sind.

AGB unterliegen als sogenannte „Kleine Münze“ dem Urheberrecht, deshalb empfiehlt es sich nicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mitbewerbern oder fremden Seiten zu kopieren bzw. zu übernehmen. Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtliche Regelung einer AGB-Klausel, jedoch die Auswahl und Anordnung der jeweiligen AGB-Klauseln sowie unter Umständen auch ihre Formulierung.

Aufgrund dieses urheberrechtlichen Schutzes kann es im Falle einer unerlaubten Übernahme fremder AGB-Texte zu kostenintensiven Abmahnungen des Erstellers, aber unter Umständen auch des berechtigten Verwenders der AGB kommen. Neben den Kosten für die Abmahnung sind regelmäßig auch Schadensersatz zu leisten sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärungn abzugeben. Im Anschluss daran entstehen Kosten für neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, bei deren Erstellung die Unterlassungserklärung peinlichst genau zu beachten ist.

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, gleich von Beginn an, AGB vom Anwalt erstellen zu lassen – damit gehen Sie auf Nummer sicher und ersparen sich unnötig Ärger und doppelte Kosten. Informieren Sie sich gleich hier über die Kosten für die Erstellung oder Überprüfung bzw. Überarbeitung Ihrer neuen AGB oder nehmen direkt Kontakt auf, um sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu lassen.