WICHTIG: Zum 09.01.2016 tritt eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft !
Zum Jahresbeginn bescherrt uns der Gesetzgeber neue Informationspflichten, die zum 09.01.2016 in Kraft treten. Das bedeutet, es besteht Handlungsbedarf!
Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die neue bürgerfreundliche OS-Plattform, die von der EU bereitgestellt wird, beruht auf der EU-Verordnung Nr. 524/2013, die die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (kurz: ODR-Verordnung) regelt.
Diese OS-Plattform beinhaltet eine interaktive Webseite als
- zentrale Anlaufstelle
- zur außergerichtlichen Beilegung
- von Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften
- für Verbraucher und Unternehmer.
Verbraucher und Unternehmer können so über diese Plattform einen Online-Beschwerdevorgang einleiten. Die OS-Plattform leitet diese Beschwerde an eigens dafür eingerichtete „Alternative Streitbeilegungsstellen“ (AS-Stellen) weiter. Damit soll Verbrauchern die Möglicheit von Beschwerden erleichtert werden, was durch ein bereitgehaltenes Online-Beschwerdeformular, das von den Verbrauchern in ihrer jeweiligen Sprache ausgefüllt werden kann, sicher gestellt werden soll.
OS-Plattform existiert noch nicht – Was nun?
Die OS-Plattform befindet sich derzeit noch im Aufbau und kann aktuell nicht genutzt werden. Nach bisherigen Informationen der EU-Kommission wird die OS-Plattform jedoch voraussichtlich ab dem 15. Februar 2016 in Betrieb genommen und zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung zur Linksetzung besteht jedoch ab dem 09.01.2016.
Gleichwohl haben Online-Händler ab Samstag, den 09.01.2016, die in der EU ihren Sitz haben und online Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge abschließen, einen Link zur OS-Plattform auf ihrer eigenen Internetseite sowie auf den von Ihnen genutzten Marktplätzen (z.B. eBay, Amazon & Co.) bereitzustellen. Dieser Link sollte leicht zugänglich sein, ähnlich wie das Impressum oder andere verbraucherrechtliche Informationspflichten. Zudem ist eine Emailadresse mit anzugeben.
Online-Händler, die diese Informationspflicht ab dem Stichtag 09.01.2016 nicht erfüllen, gehen ggf. das Risiko einer Abmahnung ein.